Die wichtigsten Fakten zum Thema ÄsthOpG
DR. VEITH MOSER IM EXPERTENINTERVIEW
Seit Jänner 2013 gilt in Österreich das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen. Was hat es damit auf sich?
Das Gesetzt dient dem Patientenschutz und der Qualitätssicherung in meinem Fachbereich. Es geht dabei nicht nur um den Schutz Minderjähriger und anderer Personengruppen, sondern auch darum, wer in Österreich berechtigt ist, bestimmte Eingriffe durchzuführen.
Und das heißt?
Es regelt unter Anderem, wann Operationen medizinisch indiziert sind, worüber wir unsere Patienten aufklären müssen, wer besonders geschützt ist und wann wir operieren dürfen. Zwischen Aufklärung und Einwilligung zur Operation müssen beispielsweise 14 Tage liegen. Des Weiteren ist es Plastischen Chirurgen untersagt, Eingriffe zu bewerben oder bearbeitete Vorher-Nachher-Fotos zu Werbezwecken zu veröffentlichen. Außerdem darf nicht mehr jeder Mediziner ohne weiteres jeden Eingriff aus dem Ästhetischen Bereich durchführen.
Man hört und liest immer wieder in Zusammenhang mit Ihrem Fachbereich Begriffe wie „Beauty Doc“ oder „Schönheitschirurg“. Warum lehnen Sie diese Bezeichnungen ab?
Ich bin kein „Beauty Doc“, sondern Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie. Das heißt, ich beschäftige mich nicht ausschließlich mit Schönheit, sondern mit dem gesamten Spektrum meines Fachbereichs, wirke also auch wiederherstellend. Ästhetik und Schönheit sind nur ein Teil meines Fachs. „Schönheitschirurg“ ist deshalb ein rotes Tuch, da sich theoretisch jeder studierte Mediziner so nennen darf. Sobald man Doktor der gesamten Heilkunde ist, kann man eine Privatordination eröffnen und sich „Schönheitschirurg“ nennen. Der Begriff ist nicht geschützt und oft irreführend.
Das heißt, Schönheitschirurgen sind nicht zwingend ausgebildete Plastische Chirurgen?
So ist es. Ich bin sechs Jahre lang zum Facharzt ausgebildet worden. Leider können Laien oftmals nicht erkennen, wo der Unterschied zwischen Plastischen Chirurgen und Schönheitschirurgen liegt. Das ÄsthOpG hat ein wenig zur Aufklärung beigetragen und soll regeln, wer was operieren darf. Augenärzte z.B. dürfen Oberlidstraffungen durchführen, wenn sie über die entsprechende Expertise verfügen. Das war vor dem Gesetzeserlass noch etwas anders. Da durfte jeder Allgemeinmediziner ästhetische Eingriffe durchführen. Es gibt hierzulande sowohl Plastische Chirurgen, als auch Ärzte anderer Fachrichtungen, die sich „Schönheitschirurg“ nennen. Ich lehne diesen Begriff ab, weil er meiner Expertise nicht gerecht wird und irreführend ist.
Was halten Sie davon, wenn Ärzte anderer Fachrichtungen Eingriffe aus dem Bereich Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie durchführen?
Es ist sicher sinnvoll, dass es diesbezüglich klare Regelungen gibt, womit ich nicht sagen möchte, dass ein Kollege mit jahrelanger Expertise und Praxis bestimmte Operationen nicht durchführen kann. Allerdings sehe ich immer wieder Patienten, die entstellt wurden, weil sie sich an sogenannte „Schönheitschirurgen“ oder Ästhetik-Experten gewandt haben, die nicht genug Erfahrung hatten, um z.B. eine Fettabsaugung oder Oberlidstraffung durchzuführen. Oftmals spielt Geld eine große Rolle und Patienten lassen sich auf Mediziner ein, die zu Dumpingpreisen Operationen durchführen, die entweder in ein Spital oder einen zertifizierten Eingriffsraum und in die Hände von Experten gehören. Die Schäden, die dabei verursacht werden, sind oft immens und ziehen weitere schmerzhafte und kostspielige Operationen nach sich.
Welchen Rat haben Sie für Menschen, die mit dem Gedanken spielen, sich operieren zu lassen?
Wer auf der Suche nach dem für ihn perfekten Arzt ist, sollte sich beraten lassen. Ich höre immer wieder, dass ein Beratungs- oder Erstgespräch nichts kosten sollte, wenn jemand um einen Termin bittet. Ich nehme mir eine halbe Stunde Zeit, wenn ein Patient zum ersten Mal zu mir kommt und stehe für umfassende Aufklärung, Empathie und Ehrlichkeit. Deshalb ist es absolut legitim, ein Erstgespräch zu verrechnen. Menschen, die nur dann zu einem Erstgespräch gehen, wenn es kostenlos ist, sei gesagt, dass kostenlose Leistungen im medizinischen Bereich bzw. Privatarztbereich mit Vorsicht genossen werden sollten. Des Weiteren ist Vertrauen zum Arzt unabdingbar. Wer ein schlechtes Bauchgefühl hat, sollte eine zweite Meinung einholen. Ein seriöser Plastischer Chirurg informiert und ist offen und ehrlich. Ich lehne 30 Prozent aller Anfragen ab, weil auch ich mich mit meinen Entscheidungen wohlfühlen muss.
Das heißt, einen Patienten zu etwas zu überreden ist ein No-Go?
Absolut. Es ist unethisch, einem Patienten etwas aufzudrängen oder ihn von einer Behandlung oder einem Eingriff zu überzeugen. Das gilt auch für Partner, Familienangehörige oder Freunde. Wenn ich merke, dass eine Patientin die Brustvergrößerung nur ihrem Ehemann zuliebe durchführen lassen will, lehne ich sie ab.
Verfasst von Mag. Sonja Streit